Bis zu 20 % Provision
Auf jeden erfolgreich vermittelten Auftrag. Die genaue Höhe regeln wir individuell.
Kein Risiko
Keine Kosten, keine Verpflichtung. Sie empfehlen, wir liefern.
Persönlich betreut
Direkter Ansprechpartner, kurze Wege, faire Abrechnung.
Wichtige Bedingungen
- Höhe der Provision. Bis zu 20 % auf den Nettoauftragswert. Konkrete Höhe wird im Partnervertrag individuell festgelegt.
- Anrechnung der Vermittlung. Eine Vermittlung gilt nur dann als anrechenbar, wenn der Interessent vor dem Erstkontakt von Ihnen namentlich gegenüber Jakobs & Hahn benannt wurde und uns nicht bereits anderweitig bekannt war.
- Auszahlung. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Kunden. Bei Stornierung oder Zahlungsausfall entfällt der Anspruch.
- Gültigkeitszeitraum. Für den Erstauftrag des vermittelten Kunden innerhalb von zwölf Monaten nach erstem Kontakt. Folgeaufträge sind nicht provisionspflichtig, sofern im Partnervertrag nicht anders geregelt.
- Keine Doppelvermittlung. Pro Kunde kann nur ein Partner Provision erhalten. Maßgeblich ist die zuerst eingegangene namentliche Benennung.
- Schriftform. Die Aufnahme als Partner setzt einen schriftlichen Partnervertrag voraus.
- Steuerliche Behandlung. Die Provision wird gegen Rechnung des Partners ausgezahlt. Steuerliche Pflichten liegen beim Partner.
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